Schema der Ministrantenjugend
Erläuterungen
Finanzrat
Der Finanzrat ist das Finanzorgan der Pfarrjugend "Unsere Liebe Frau". Den Vorsitz hat der Jugendkassenwart inne, der von den Mitgliedern des Finanzrates auf zwei Jahre gewählt wird. Mitglied im Finanzrat sind 4 Delegierte aus dem Leitungsteam der Ministranten, 2 Delegierte aus dem Leitungsteam der Pfadfinder, der Ministrantenkassenwart, der Pfadfinderkassenwart, der Gemeindereferent, der Pfarradministrator und der Jugendkassenwart. Jede vertretene Person hat eine Stimme. Der Finanzrat kümmert sich um die finanziellen Belange der Pfarrjugend "Unsere Liebe Frau".
Der Jugendkassenwart verwaltet die Jugendkasse und er ist der Pfarrjugend und somit der Pfarrgemeinde ULF gegenüber Rechenschaft verpflichtet. Der Jugendkassenwart regelt die Finanzierung der gesamten Pfarrjugend.
Der Finanzrat ist das Finanzorgan der Pfarrjugend "Unsere Liebe Frau". Den Vorsitz hat der Jugendkassenwart inne, der von den Mitgliedern des Finanzrates auf zwei Jahre gewählt wird. Mitglied im Finanzrat sind 4 Delegierte aus dem Leitungsteam der Ministranten, 2 Delegierte aus dem Leitungsteam der Pfadfinder, der Ministrantenkassenwart, der Pfadfinderkassenwart, der Gemeindereferent, der Pfarradministrator und der Jugendkassenwart. Jede vertretene Person hat eine Stimme. Der Finanzrat kümmert sich um die finanziellen Belange der Pfarrjugend "Unsere Liebe Frau".
Der Jugendkassenwart verwaltet die Jugendkasse und er ist der Pfarrjugend und somit der Pfarrgemeinde ULF gegenüber Rechenschaft verpflichtet. Der Jugendkassenwart regelt die Finanzierung der gesamten Pfarrjugend.
Ministrantenleitung
Die Ministrantenleitung (ML) besteht aus drei bis fünf Mitgliedern der MAT. Sie wird jährlich am Anfang des Arbeitsjahres mit einfacher Mehrheit von der MAT gewählt. Ihre primäre Aufgabe besteht in der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der MAT. Die ML ist der Repräsentant der Ministrantenjugend und vertritt ihre Interessen. Die ML beträgt die Beschlüsse der MAT und sorgt für deren Durchsetzung. Die ML ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der gesamten Ministrantenjugendarbeit. Die ML ist erster Ansprechpartner bei allen die Ministrantenjugend betreffenden Angelegenheiten. Die ML ist berechtigt nach Absprache Gruppenleiter und Co-Piloten einzusetzen. Die ML ist berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen sofern im laufenden Gruppenbetrieb Störungen auftreten.
Die Ministrantenleitung (ML) besteht aus drei bis fünf Mitgliedern der MAT. Sie wird jährlich am Anfang des Arbeitsjahres mit einfacher Mehrheit von der MAT gewählt. Ihre primäre Aufgabe besteht in der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der MAT. Die ML ist der Repräsentant der Ministrantenjugend und vertritt ihre Interessen. Die ML beträgt die Beschlüsse der MAT und sorgt für deren Durchsetzung. Die ML ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der gesamten Ministrantenjugendarbeit. Die ML ist erster Ansprechpartner bei allen die Ministrantenjugend betreffenden Angelegenheiten. Die ML ist berechtigt nach Absprache Gruppenleiter und Co-Piloten einzusetzen. Die ML ist berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen sofern im laufenden Gruppenbetrieb Störungen auftreten.
MAT
Die MAT ist das entscheidungsfindende Organ der Ministrantenjugend. Mitglieder der MAT sind alle aktiven Mitglieder der Ministrantenjugend ab Vollendung des 15. Lebensjahres, bzw. ab dem 6. Gruppenjahr nach der Erstkommunion. Als aktive Mitglieder gelten alle Mitglieder der Ministrantenjugend, die ein Amt bekleiden und Verantwortliche, die sich aktiv in die Ministrantenjugendarbeit einbringen. Der zuständige Seelsorger der Pfarrei ist ständiges Mitglied der MAT. Stimmberechtigt bei Abstimmungen und Wahlen der MAT sind alle Mitglieder der MAT. Die MAT tagt nach Ansetzung des Termins durch die ML regelmäßig und nach Notwendigkeit. Die Festlegung des Wochentags des Termins obliegt der MAT.
Die MAT ist das entscheidungsfindende Organ der Ministrantenjugend. Mitglieder der MAT sind alle aktiven Mitglieder der Ministrantenjugend ab Vollendung des 15. Lebensjahres, bzw. ab dem 6. Gruppenjahr nach der Erstkommunion. Als aktive Mitglieder gelten alle Mitglieder der Ministrantenjugend, die ein Amt bekleiden und Verantwortliche, die sich aktiv in die Ministrantenjugendarbeit einbringen. Der zuständige Seelsorger der Pfarrei ist ständiges Mitglied der MAT. Stimmberechtigt bei Abstimmungen und Wahlen der MAT sind alle Mitglieder der MAT. Die MAT tagt nach Ansetzung des Termins durch die ML regelmäßig und nach Notwendigkeit. Die Festlegung des Wochentags des Termins obliegt der MAT.
Ministrantenkassenwart
Der Ministrantenkassenwart ist ein Mitglied der MAT. Die Amtsdauer endet mit Rücktritt oder Neuwahl durch die MAT.
Die Ministrantenkasse regelt die Finanzierung der Ministrantenjugendarbeit, das heißt über sie laufen Finanzierung und Abrechnung der Gruppenkonten, Aktionen und besonderer Anschaffungen. Dies bedeutet, dass dem Ministrantenkassenwart in geregelter Form Abrechnungen übermittelt werden müssen, die dieser zu prüfen hat, damit er anschließend das Ergebnis regulieren kann.
Der Ministrantenkassenwart ist ein Mitglied der MAT. Die Amtsdauer endet mit Rücktritt oder Neuwahl durch die MAT.
Die Ministrantenkasse regelt die Finanzierung der Ministrantenjugendarbeit, das heißt über sie laufen Finanzierung und Abrechnung der Gruppenkonten, Aktionen und besonderer Anschaffungen. Dies bedeutet, dass dem Ministrantenkassenwart in geregelter Form Abrechnungen übermittelt werden müssen, die dieser zu prüfen hat, damit er anschließend das Ergebnis regulieren kann.
Lagerleitung
Das Vorbereitungsteam des Pfingstzeltlagers setzt sich aus drei bis fünf Mitgliedern der MAT zusammen. Es wird jährlich möglichst am Anfang der Fastenzeit gewählt. Seine Hauptaufgabe ist die Organisation und Durchführung des Pfingstzeltlagers. Hierzu kommen die Sitzung der MAT ab dem Zeitpunkt der Wahl bis hin zum Zeltlager. Das Team hat die Richtlinienkompetenz bei allen das Zeltlager betreffenden Angelegenheiten, insbesondere auch auf dem Zeltlager. Bei Bedarf werden Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss in der Leiterrunde getroffen. Abstimmungen können von Mitgliedern der Leiterrunde verlangt werden. Mehrheitsbeschlüsse sind bindend und müssen von allen Mitgliedern der Leiterrunde, Vorbereitungsteam, Gruppenleiter und Verantwortlichen, öffentlich vertreten werden. Das Team ist der MAT für alle direkt das Team betreffenden Angelegenheiten zur Rechenschaft verpflichtet.
Das Vorbereitungsteam des Pfingstzeltlagers setzt sich aus drei bis fünf Mitgliedern der MAT zusammen. Es wird jährlich möglichst am Anfang der Fastenzeit gewählt. Seine Hauptaufgabe ist die Organisation und Durchführung des Pfingstzeltlagers. Hierzu kommen die Sitzung der MAT ab dem Zeitpunkt der Wahl bis hin zum Zeltlager. Das Team hat die Richtlinienkompetenz bei allen das Zeltlager betreffenden Angelegenheiten, insbesondere auch auf dem Zeltlager. Bei Bedarf werden Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss in der Leiterrunde getroffen. Abstimmungen können von Mitgliedern der Leiterrunde verlangt werden. Mehrheitsbeschlüsse sind bindend und müssen von allen Mitgliedern der Leiterrunde, Vorbereitungsteam, Gruppenleiter und Verantwortlichen, öffentlich vertreten werden. Das Team ist der MAT für alle direkt das Team betreffenden Angelegenheiten zur Rechenschaft verpflichtet.
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